Besucher-Information / Eintrittspreise

Inhalt:

Bild: Wandgemälde im Thronsaal

Eintrittspreise 2024

Schloss Neuschwanstein: 18,- Euro regulär · 17,- Euro ermäßigt

Kombiticket "Königsschlösser": 31,- Euro
Das Ticket ist 6 Monate gültig und berechtigt zum einmaligen Besuch der Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee.

SCHLOSS HOHENSCHWANGAU
Bitte beachten Sie, dass Schloss Hohenschwangau NICHT mit dem Mehrtagesticket, der Jahreskarte oder dem Kombiticket „Königsschlösser“ besichtigt werden kann, da es nicht zum Verwaltungsbereich der Bayerischen Schlösserverwaltung gehört!

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!

Informationen + häufige Fragen zu den Jahreskarten, Mehrtagestickets und zum Kombiticket "Königsschlösser"


Tickets

Aufgrund des hohen Besucheraufkommens empfehlen wir, Tickets für Schloss Neuschwanstein rechtzeitig im offiziellen Online-Ticket-Shop zu erwerben (Buchungsgebühr 2,50 Euro).

Hinweis für Familien zur Online-Buchung: Kinder benötigen eine Freikarte (Buchungsgebühr 2,50 Euro), um ins Schloss zu gelangen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Online-Buchung.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, am Besuchstag je nach Verfügbarkeit an der Tageskasse im Ticket Center in Hohenschwangau Tickets zu erwerben (ausschließlich für den aktuellen Tag). Oftmals sind diese Tickets bereits sehr früh ausverkauft („first come first serve“-Prinzip), weshalb wir Ihnen empfehlen, so früh wie möglich (zur Öffnung um 8 Uhr oder etwas früher) am Ticket Center zu sein. Sollten die Tickets bereits ausverkauft sein, ist eine Besichtigung des Schlosses an diesem Tag leider nicht möglich. Reservierungen sind grundsätzlich nicht möglich.


Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.


 
Eye-Able Assistenzsoftware