Besucher-Information / Informationen für Menschen mit Behinderung

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Bild: Sängersaal, Detail

Informationen für Menschen mit Behinderung

Reservierung

Wir bitten Gäste mit eingeschränkter Mobilität, sich für eine Führung unbedingt vorab beim Ticket Center Hohenschwangau anzumelden, um ausreichend Vorlauf für die Organisation (Bereitstellung von Betreuungspersonal, Koordination des Führungsbetriebs) zu haben. Bei der Reservierung geben Sie bitte die Personenzahl sowie die gewünschte Sprache der Führung und Einlasszeit am Schloss an.

Schwerbehinderte erhalten ermäßigten Eintritt (gegen Ausweis); eine Begleitperson erhält freien Eintritt, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson eingetragen ist.

Ticketabholung: Die reservierten Tickets müssen spätestens eine Stunde vor der bestätigten Einlasszeit im Ticket Center Hohenschwangau am Schalter „reservierte Tickets“ abgeholt werden.

 

Ihr Weg vom Ticket Center zum Schloss

Es ist leider nicht erlaubt mit dem eigenen Pkw zum Schloss zu fahren, auch nicht, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Auf dem Parkplatz P2 (kostenpflichtig) in Hohenschwangau gibt es 3 ausgewiesene Behindertenstellplätze.

Die Straße vom Ticket Center zum Schloss Neuschwanstein (Länge ca. 1,5 km) ist asphaltiert, führt jedoch stetig und zum Teil steil bergauf.

Pferdekutsche

Wir empfehlen die Auffahrt mit der Pferdekutsche. Die Kutscher sind gerne bereit, Ihnen beim Umsteigen in die Kutsche zu helfen (es sind keine Rampen vorhanden). Zusammenklappbare Rollstühle sind in der Kutsche natürlich am einfachsten zu transportieren; elektrobetriebene Rollstühle können die Kutscher leider nicht mitnehmen. Die Kutschenfahrt endet beim Kutschenwendeplatz unterhalb des Schlosses. Von hier aus muss noch eine Strecke von etwa 450 m auf einer Teerstraße mit einer Steigung von bis zu 15 % bewältigt werden.

Bus

Mit einem Niederflurbus können Sie bis zur Haltestelle „Jugend“ oberhalb des Schlosses fahren. Von hier ab führt ein geteerter Fußweg mit einer Länge von ca. 500 m und einer Breite von 2,5-3 m bergab zum Schloss Neuschwanstein. Das Längsgefälle beträgt streckenweise 12-19 %, abschnittsweise ist ein geringes Quergefälle vorhanden. Der Fußweg ist in den Hang eingebaut, sodass Ausbuchtungen seitlich des Weges nicht zur Verfügung stehen. Talseitig ist der Weg durch ein Geländer mit einem Handlauf in 1 m Höhe und einer Laufplanke in mittiger Höhe abgesichert.

Ob Sie in der Lage sind, diesen Weg zu benutzen, müssen Sie eigenverantwortlich entscheiden; der Eigentümer des Weges kann für eventuelle Unfälle keine Haftung und Verantwortung übernehmen.

Behindertenfahrzeug des Bayerischen Roten Kreuzes

Gerne sind wir bereit, den Kontakt zu einem Unternehmen zu vermitteln, das Sie bis an den Schlosseingang befördert. Dies ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nur Dienstags und Donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr möglich. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Schlossverwaltung Neuschwanstein.

 

Im Schloss

Am Schloss angelangt, werden Sie am Besucherausgang (entsprechend beschildert) vom Schlosspersonal in Empfang genommen und zur Führungsgruppe gebracht. Nach der Führung begleiten wir Sie selbstverständlich wieder zum Ausgang zurück.

Für Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Personen bietet die Schlossverwaltung Neuschwanstein die Möglichkeit, mittels eines Personenaufzugs an einer regulären Schlossführung teilzunehmen (Anmeldung erforderlich). Maße des Aufzugs: Türbreite 0,85 m, Tiefe 1,30 m; bitte überprüfen Sie, ob Ihr Rollstuhl die Maße nicht überschreitet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Gründen leider nur eine Person im Rollstuhl bzw. mit Gehwagen pro Stunde an einer Führung teilnehmen kann.

Barrierefreie Toiletten sind im Schloss auf der Ebene 2 im Bereich des Cafés und am Kiosk (gegenüber Zimmermannplatz) vorhanden.

Im Schloss gibt es keinen Rollstuhl- oder Rollatorverleih.

 

Evakuierungsstuhl
Fluchtweg über das Marmortreppenhaus
Fluchtweg durch den Ausgangstunnel

Im Fall einer Evakuierung (z. B. bei Feueralarm)

Im Fall einer Evakuierung darf der Aufzug nicht genutzt werden. Im Schloss werden zwei Evakuierungsstühle für mobilitätseingeschränkte Personen vorgehalten, die das Schloss nicht eigenständig über das Treppenhaus verlassen können. Im Evakuierungsfall wird die mobilitätseingeschränkte Person von einem Mitarbeiter des Schlosses mittels Evakuierungsstuhl über das sogenannte Marmortreppenhaus und den sich anschließenden Fluchttunnel ins Freie befördert.


Übrigens: Auf der Website mypfadfinder.com finden Sie einen ausführlichen Artikel zum Thema "Mit dem Rollstuhl zur Märchenwelt von König Ludwig II."
(Für den Inhalt des Artikels übernimmt die Bayerische Schlösserverwaltung keine Gewähr.)


 
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